Inhalte aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen / AGB des Fotografen-Handwerks (Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 – Seite 10.436)
1. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle des Fotografen Andreas Roll erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB, sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Rohdateien, Papierbilder, elektronische Bilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
2. Auftragsvereinbarung & Termin
Die Buchung eines Fotoshootings ist verbindlich. Durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung (auch eine eindeutige Bestätigung via E-Mail / Messenger / Whats App / SMS ist bindend) des Auftraggebers kommt der Auftrag zustande. Der Auftrag kommt spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB zustande. Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung.
3. Urheberrecht/Nutzungsrecht
Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Auftraggebers oder sonstiger Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht. Der Fotografn überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.
Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. durch Dritte in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber/ Dritte verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen. Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehenen) digitalen Dateien ist im nichtkommerziellen/ wettbewerbsfreien Bereich möglich (Ausnahmen bedürfen der Schriftform), dabei ist auf den Fotografen zu verweisen und ein funktionierender Link (www.saroll.de) unmittelbar beim Bild zu setzen und/oder den Fotografen namentlich zu nennen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Fotografen, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im JPG- Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW / JPEG) ist ausgeschlossen. Der Fotograf ist von Referenzen abhängig, welche sie zur Eigenwerbung auf seiner Internetpräsentation veröffentlichen darf. Dem Fotografen wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Der Kunde kann spätestens bei Vertragsunterzeichnung einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen in Schriftform widersprechen.
4. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Umsetzung der Fotos wird ein Honorar in Form einer festgelegten Pauschale ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt (Kleinunternehmerregelung) und daher auch nicht ausgewiesen. Nebenkosten sind vom Auftraggeber zu tragen (Reisekosten, Studiomieten, etc.). Materialkosten für die Paketinhalte sind in der Pauschale enthalten. Ausnahmen bilden auf Kundenwunsch extra Anfertigungen, wie zum Beispiel Papierdrucke, Leinwände, Fotobücher, weitere Bilder oä. .Die Rechnung wird vorab via Überweisung erbracht und ist spätestens bis 2 Wochen vor Shooting/ Auftrag, zu zahlen oder spätestens in bar am Tag des Shootings, vor Beginn des Shootings. Das Shooting findet nur statt, bis eine vollständige Bezahlung stattgefunden hat. Nachbestellungen und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Bis zur vollständigen Bezahlung des Preises für die Nachbestellungen, bleiben die Lichtbilder und digitalisierte Daten Eigentum des Fotografen.
Größere Aufträge, wie Event – oder Turnierhundesportfotografie kommen nur mit schriftlichen Vertrag und einer Vorauszahlung von mind. 30% des Auftragswertes zustande. Mit Eingang der Vorauszahlung, gilt der Termin als verbindlich. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, ist der Fotograf nicht zur weiteren Durchführung des Auftrages verpflichtet.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
5. Abnahme und Korrektur
Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist der Fotograf verpflichtet, dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in vereinbarter Form zur Verfügung zu stellen (z. Bsp. Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten). Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese dem Fotografen in Rechnung zu stellen. Beanstandungen und Reklamationen jeglicher welcher Art müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.
6. Haftung
1. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
2. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
3. Ist es dem Fotografen auf Grund von höherer Gewalt nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen.
4. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Ansprüche gemäß § 634 BGB wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeiten.
7. Stornierung & Terminverschiebung
Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den vereinbartenTermin nicht wahrnehmen, so muss er dies 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitteilen. Anderenfalls bleibt die Pflicht zur Zahlung des Honorars zu 100% bestehen. Kommt der Auftrag aus anderen Gründen nicht zustande, die vom Fotografen nicht zu vertreten sind oder erfolgt eine Absage nicht mindestens 48 Stunden vor dem Termin, so hat der Fotograf das Recht ein Ausfallhonorar in Höhe von 30% des vereinbarten Honorars einzubehalten. Entscheidend sind jeweils der Zeitpunkt des Einganges und der Grund der schriftlichen Stornierungserklärung gegenüber des Fotografen. Bei dreimaliger rechtzeitiger Absage, wird bei der dritten Absage ein Ausfallhonorar in Höhe von 30% des Gesamtbetrages fällig. Ebenfalls hat der Fotograf das Recht, aus wichtigen vertretbaren Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Termin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Auftraggeber wird darüber telefonisch, per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Messenger informiert. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des Fotografen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist der Fotograf berechtigt Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu erstellen.
8. Datenschutz (Bitte einfach auf den Link klicken)
9. Gestaltungsfreiheit
Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Dem Auftraggeber ist der Bildstil des Fotografen bekannt, d.h. Aufnahmen bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlichen Farben, etc.. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während der Entwicklung Änderungen, so hat er die eventuell anfallenden Mehrkosten zu tragen.
10. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung /Verfremdung von Lichtbildern / digitalisierter Daten des Fotografen, einschließlich Änderungen der Bildauflösung ggf. durch Zwischenkopien und dessen Vervielfältigung und Verbreitung, ist für den Kunden, dem Kunden, nahestehenden Personen oder durch den Kunden beauftragte Dienstleister für private sowie für öffentliche Zwecke untersagt. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, dazu gehören auch Zuschnitte und Filter von Smartphone Apps wie z.B. Instagram oder VSCO und andere) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen.
2. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
11. Nutzung und Verbreitung
1. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
5. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet, in Online-Datenbanken, elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-ROM, DVD, USB-Stick oder ähnlichen Datenträgern, ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
12. Dateiformat
Der Kunde erhält die von Ihm erworbenen Dateien Hochauflösend und in Webformat auf einem Datenträger oder als Digitalen Download. Es werden ausschließlich bearbeitete Bilder herausgegeben. Der Verkauf von Roh-Dateien oder unbearbeiteten JPG-Bildern ist nicht möglich.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
14. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart